Die Heilpädagogischen Wohngruppen

Rahmenbedingungen

In die Heilpädagogischen Wohngruppen werden Kinder und Jugendliche mit psychosozialen und/oder schulischen Defiziten aufgenommen, deren Familien vorübergehend oder dauerhaft ihren Erziehungsauftrag nicht erfüllen können. Der Heimaufenthalt endet mit der im Hilfeplan festgehaltenen Rückführung in die Familie oder, wenn dies nicht angezeigt ist oder von den jungen Erwachsenen nicht angestrebt wird, in der Verselbstständigung.

Für die Aufnahme in eine Heilpädagogische Wohngruppe müssen die Sorgeberechtigten einen Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Nur auf diesem Weg kann ein Angebot wahrgenommen werden. Das Angebot findet auf Grundlage der §§ 27, 34, 35a und 41 SGB VIII statt. Die Wohngruppen haben grundsätzlich an 365 Tagen geöffnet.

Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts, im Aufnahmealter zwischen 10 und 17, die durch konstitutionelle oder soziale Defizite in ihrer altersgemäßen Entwicklung erheblich beeinträchtigt oder davon bedroht sind. Die Fortführung einer Maßnahme über das 17. Lebensjahr hinaus ist nach § 41 ebenfalls möglich (bis zum 21. Lebensjahr). Es werden auch Kinder und Jugendliche aus anderen Kulturkreisen aufgenommen; die Einrichtung ist offen gegenüber den jeweils üblichen Sitten und Gebräuchen sowie den Religionszugehörigkeiten der Kinder und deren Familien.

Grundsätze der heilpädagogischen Arbeit

Während des Wohngruppenaufenthalts werden den Kindern und Jugendlichen Strategien und Unterstützung im Umgang mit den Verhaltensauffälligkeiten sowie bei den Überforderungen der Familie in der Erziehung beziehungsweise schulischen Entwicklung angeboten, um einer seelischen Behinderung oder deren Bedrohung entgegenzuwirken und vorzubeugen.

Der Grundansatz in der Arbeit mit den Kindern und ihren Familien ist geprägt von einer wertschätzenden Haltung. Aus dieser heraus wird das ganze System des Kindes in den Blick genommen (das Kind selbst, die Herkunftsfamilie und  das Herkunftsmilieu sowie Freund:innen und Bezugspersonen in der Gruppe vor Ort). Mit den darin enthaltenen Ressourcen wird an Lösungen für die selbstgesteckten und die etwa durch das Jugendamt vorgegebenen Ziele gearbeitet.

Die Gruppen sind als soziales Lernfeld zu verstehen, in dem sowohl im Tagesablauf als auch in Gruppenaktivitäten Gemeinschaft erlebt, soziale Verhaltensweisen eingeübt und eine (Nach)Reifung erfahren werden können.

Das heilpädagogische Erziehungskonzept beinhaltet insbesondere intensive Beziehungsangebote, zielgerichtete und regelmäßig reflektierte Erziehungsplanung sowie bedarfsgerechte Elternarbeit. Daneben erhalten die Kinder und Jugendlichen eine wöchentliche psychologische Fachdienstbegleitung. Der Psychologische Fachdienst unterstützt und begleitet Mitarbeiter:innen und/oder Kind/Jugendliche im Alltag, bei Akutkrisen und bei der Aufarbeitung von vergangenen Krisen.
 

Die Arbeit in der Wohngruppe:

 
  • klar strukturierter Gruppenalltag als soziales Lernfeld
  • Bezugsbetreuersystem
  • Erziehungsplanung mit Festlegung von Entwicklungszielen in Anlehnung an die Hilfeplanung mit den Betroffenen
  • gruppenpädagogische Angebote
  • Erziehung zu Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein
  • situationsorientiertes Aufgreifen und Bearbeiten von auftauchenden Fragen, Problemen, Konflikten
  • Spielangebote zum Umgang mit Gefühlen und Aggressionen
  • im Freizeitbereich erlebnispädagogische Elemente und Projektarbeit
  • Hilfestellungen bei Legasthenie und Dyskalkulie
  • Lebenswelterfahrung durch Ausflüge, Übernachtungen, Feste und Feiern im Jahreskreis, Projekte
  • Vermittlung von Sozialkompetenz durch Regeln, Absprachen und Vorbildverhalten
  • Elternberatung und Elternarbeit

Die Kinder müssen auf Grund ihrer schulischen Leistungen und ihres Sozialverhaltens in der Lage sein, die einrichtungseigene Grund- und Mittelschule oder eine andere Regelschule wie die Mittelschule Grassau, die Realschule in Marquartstein oder das Gymnasium Marquartstein zu besuchen.
 

Kontakt:

Nicole Schulz
Tel. 08641 974039
n.schulz@kjf-muenchen.de