Häufig gestellte Fragen im Bereich heilpädagogische Wohngruppen

Wie funktioniert die Aufnahme?

Für die Aufnahme in eine Heilpädagogische Wohngruppe müssen die Sorgeberechtigten einen Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Nur auf diesem Weg kann ein Angebot wahrgenommen werden. Danach findet ein Vorstellungsgespräch statt, bei dem die Familien die Einrichtung kennenlernen dürfen und die Einrichtung die Beweggründe zur Aufnahme abklärt. In Einzelfällen kann auch ein Probewohnen stattfinden. Das ist aber nicht der Regelfall. Sollten die Familie, die Einrichtung und das zuständige Jugendamt einer Unterbringung zustimmen, ist bei freien Kapazitäten eine Aufnahme ganzjährig möglich. Grundsätzlich hat die Wohngruppe an 365 Tagen geöffnet.

Welche Zielgruppen werden angesprochen?

Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts, im Aufnahmealter zwischen 10 und 17 Jahren, die durch konstitutionelle oder soziale Defizite in ihrer altersgemäßen Entwicklung erheblich beeinträchtigt oder davon bedroht sind. Die Fortführung einer Maßnahme über das 17. Lebensjahr hinaus ist nach § 41 ebenfalls möglich (21. Lebensjahr).

Die Kinder müssen aufgrund ihrer schulischen Leistungen und ihres Sozialverhaltens in der Lage sein, die einrichtungseigene Grund- und Mittelschule oder eine andere Regelschule wie die Mittelschule Grassau, die Realschule in Marquartstein oder das Gymnasium Marquartstein zu besuchen.

Wie groß ist eine Wohngruppe?

Insgesamt befinden sich in der Einrichtung vier Heilpädagogische Wohngruppen, davon wird eine Wohngruppe als Außenwohngruppe im Nachbarort von Niedernfels, in Unterwössen, mit zwei Inobhutnahmeplätzen geführt. In jeder Wohngruppe gibt es 9 Plätze. Jede Wohngruppe hat ihren eigenen Namen: Engelstein, Edelweiß, Sternenzelt und Zauberdrachen.

Was kostet die Wohngruppe?

Die Kostenbeteiligung richtet sich bei der Eingliederungshilfe gemäß §§ 27, 34, 35a und 41 SGB VIII nach dem Einkommen und Vermögen der Erziehungsberechtigten sowie nach der Familiensituation und den familiären Belastungen und wird vom zuständigen Jugendamt festgelegt. Jede Wohngruppe erhält pro Kind oder Jugendlichem vom zuständigen Jugendamt eine Monatspauschale von 75 Euro. Von dieser bezahlt die Wohngruppe Hygieneartikel, Schulmaterial und Freizeitmaßnahmen der Wohngruppe. Außerdem erhält jedes Kind oder Jugendlicher ein monatliches Taschengeld vom Jugendamt, das nach Alter gestaffelt ist.

Wie sind die Heimfahrten geregelt?

In der Heilpädagogischen Wohngruppe ist eine Heimfahrt alle 14 Tage vorgesehen.

Welche Vereinbarung gibt es zur Mediennutzung?

Mediennutzung ist ein wichtiges Thema in den Wohngruppen. Hierzu wurde eine Mediennutzungsvereinbarung und ein Informationsblatt zur Mediennutzung für Schüler:innen erstellt. Die Mediennutzungsvereinbarung beschreibt die Dauer der täglichen Mediennutzung nach Altersstufen gestaffelt und gibt grundsätzliche Regelungen dazu vor.

Wie sieht die medizinische Versorgung aus?

Die alltägliche medizinische Versorgung übernimmt die jeweilige Wohngruppe, in der sich das Kind oder der Jugendliche befindet. Die Wahrnehmung spezieller Facharzttermine (Kieferorthopädie und Ähnliches) geschieht in Absprache zwischen der Wohngruppe und den Sorgeberechtigten. Die Einrichtung hat eine Kooperation mit einer Kinder- und Jugendpsychiaterin aus der Region. Bei Wunsch und Bedarf kann sie auch die Betreuung des Kindes oder des Jugendlichen übernehmen.
 
Es gibt auch enge Kontakte zu externen Kinder- und Jugendtherapeuten. Aufgrund der hohen Nachfrage ist mit Wartezeiten zu rechnen. Für die Begleitung vor Ort ist der psychologische Fachdienst zuständig.

Was ist mit den Ferien?

Die Anwesenheit der Kinder und Jugendlichen in den Ferien geschieht in Absprache mit der jeweiligen Wohngruppe. Mindestens einmal jährlich unternimmt die Wohngruppe eine größere Ferienaktion oder eine mehrtägige Ferienmaßnahme im In- oder nahegelegenen Ausland.